Rechtsprechung
OLG Celle, 25.06.2003 - 9 U 8/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen für Straßenbäume: Kausalitätsbeweis des Geschädigten bei unzureichender Baumkontrolle
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 839 BGB; Art. 34 GG
Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren; Umfang der Kontrollpflichten und Kontrolldichte; Hinweise auf die Gefahr von Astabwurf und Windwurf; Ursächlichkeit der Sorgfaltswidrigkeit für den Schaden; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflicht der öffentlichen Hand zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren; Umfang der Kontrollpflichten und Kontrolldichte; Hinweise auf die Gefahr von Astabwurf und Windwurf; Ursächlichkeit der Sorgfaltswidrigkeit für den Schaden; ...
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 839
Zur Ursächlichkeit einer Verkehrssicherungspflichtverletzung für Unfallschaden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 11 (Kurzinformation)
Kausalitätsbeweis des Geschädigten bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Verfahrensgang
- LG Verden, 21.11.2002 - 7 O 258/02
- OLG Celle, 25.06.2003 - 9 U 8/03
- BGH, 04.03.2004 - III ZR 225/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 16.04.2002 - 2 U 17/01
Erfordernis der regelmäßigen Sichtkontrolle von Bäumen zur Erfüllung der …
Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 9 U 8/03
Dabei kann sich die Untersuchung normalerweise auf eine Sichtprüfung vom Boden aus beschränken (s. zuletzt OLG Brandenburg OLGR 2002, 411 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung). - OLG Celle, 13.11.2002 - 9 U 121/02
Verkehrssicherungspflicht; Beweislast für die Kausalität; Beweislastumkehr; …
Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 9 U 8/03
Der Senat hat dazu in dem Urteil in dem Rechtsstreit 9 U 121/02 (= 6 O 329/01 Landgericht Stade) des Näheren zur Beweislast ausgeführt, es sei in diesem Fall - ebenso wie in dem ersteren - unbillig, wenn dem Geschädigten das Risiko der Beweisführung für die Kausalität aufgebürdet würde, weil ein solches Ergebnis dazu führen würde, dass der Verkehrssicherungspflichtige gleichsam sanktionslos die ihm obliegenden Pflichten verletzen könnte, indem er sich auf die vom Geschädigten nicht zu widerlegende Behauptung zurückziehen könnte, bei einer Kontrolle wäre (noch) kein abhilfebedürftiger Zustand festgestellt worden, vielmehr sei die Gefahr erst später entstanden. - OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - U 5/93
Verkehrssicherungspflicht bei Pappeln im Bereich eines Schiffsliegeplatzes
Auszug aus OLG Celle, 25.06.2003 - 9 U 8/03
Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach ein Ast, bevor er abbricht, bei einer normalen Sichtkontrolle - und schon gar nicht mehrere Monate zuvor - Krankheitssymptome aufweisen muss (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1994, 358).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 1 M 17/08
Beteiligungsrechte eines Naturschutzverbandes
Im Abstimmungsverfahren nach § 27 Abs. 2 Satz 4 LNatG stehen jedoch ausschließlich verschiedene öffentliche Interessen - auf der einen Seite insbesondere das Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs in Wahrnehmung der an der haftungsrechtlichen Rechtsprechung (…vgl. etwa BGH, Urt. v. 04.03.2004 - III ZR 225/03 -, Urt. v. 21.01.1965 - III ZR 217/63 - und Urt. v. 21.12.1961 - III ZR 192/60 - OLG Celle, Urt. v. 25.06.2003 - 9 U 8/03 - OLG Hamm, Urt. v. 04.02.2003 - 9 U 144/02 - …und Urt. v. 10.12.1996-9 U 128/96 - OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.03.1990 - 18 U 228/89 - jeweils juris) auszurichtenden Verkehrssicherungspflicht, auf der anderen Seite das naturschutzrechtliche Interesse am Alleenschutz - in Rede, die möglichst im dargelegten Sinne zum Ausgleich zu bringen sind. - KG, 16.07.2010 - 9 U 201/09
Schutz vor Gefahr durch Straßenbäume: Verkehrssicherungspflicht?
Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach ein Ast, bevor er abbricht, bei einer normalen Sichtkontrolle Krankheitssymptome oder äußerlich sichtbare Schäden aufweisen muss (OLG Celle, Urteil vom 25.06.2003, 9 U 8/03, zitiert nach juris; Schneider, Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit von Bäumen, VersR 2007, 743, 756).